Was es mit dem Opt-Out und der Sunrise-Periode auf sich hat
Das Übergangsrecht gibt Patentinhabern für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren, maximal vierzehn Jahren, die Möglichkeit, durch die Erklärung von Opt-Outs europäische Patente aus dem System, aus der Zuständigkeit des Europäischen Patentgerichts, herauszunehmen. Die in diesem Fall zuständigen nationalen Gerichte werden jedoch in der Übergangszeit voraussichtlich das EPGÜ anwenden. Ist das Europäische Patentgericht bereits mit […]
Die Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts
Für europäische Patente mit einheitlicher Wirkung, also Einheitspatente, gilt die ausschließliche Zuständigkeit des Europäischen Patentgerichts. Keine Zuständigkeit hat das Einheitlichen Patentgerichts für nationale Patente und Gebrauchsmuster, also etwa nationale österreichische Patente und österreichische Gebrauchsmuster, welche ausschließlich in die Zuständigkeit österreichischer Gerichte (Handelsgericht bei Patentverletzung, Österreichisches Patentamt bei Nichtigkeitsklagen) fallen. Dem Einheitlichen Patentgericht kann man sich […]
Das neue Europäische Patentsystem
Basis des neuen Europäischen Patentsystems sind Mit dem Einheitlichen Patengericht wird erstmals auf europäischer Ebene ein Zivilgericht mit Entscheidungskompetenz für alle teilnehmenden Mitgliedsstaaten geschaffen. Für Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) die nicht am EPGÜ teilnehmen, also für die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Türkei, Norwegen, Island, sowie für das Vereinigte Königreich und für die EU-Staaten Spanien, Kroatien und […]